Bei Anreise hat sich der Gast an der Rezeption des Campingplatzes anzumelden. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung an der Rezeption gestattet.
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die ohne einen Erziehungsberechtigten anreisen, haben bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Auf dem gesamten Campingplatzgelände sind die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 8:00 Uhr einzuhalten. In diesen Zeiten
hat sich jeder Gast so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Untersagt sind in den Ruhezeiten insbesondere das Rasen mähen,
Handwerksarbeiten und andere, nicht nur geringfügige Lärmimmissionen verursachende, Tätigkeiten (laute Musik etc.) An Sonn- und Feiertagen
gelten die Ruhezeitenregelungen den ganzen Tag über.
Die momentan gültigen Öffnungszeiten können dem Aushang entnommen werden.
Abends ist die Rezeption nach Bedarf geöffnet, allerdings nur zum Zweck der Anmeldung von Anreisenden.
Die Toilettenräume sind durchgängig geöffnet. Die übrigen Sanitäreinrichtungen (Duschen, Waschräume, Chemietoiletten) sind von 07:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. In den Ruhezeiten ist es untersagt, die Duschen, Waschräume und Chemietoiletten zu benutzen. Zum Zwecke der Reinigung können Teilbereiche der Sanitäranlagen auch während der Öffnungszeiten abgesperrt werden. Der Campingplatzinhaber versucht, diese Zeiten so kurz wie möglich zu halten.
Die Schlüsselkarte für die Sanitäreinrichtungen ist gegen ein Pfand von 5, - € an der Rezeption erhältlich. Die Duschen, die Waschmaschine und der Trockner verfügen über einen Münzautomaten für 0,50 € Stücke (Geldwechsel an der Rezeption möglich). Es ist untersagt Warmwasser aus dem Waschhaus mitzunehmen. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitärräume nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Das Spielen vor und in den Sanitärräumen ist verboten.
Gäste des Campingplatzes haben ihren Müll zu trennen, insbesondere ist das Prinzip des "Gelben Sacks" einzuhalten. Am Waschhaus finden sich Container für Papier, Grünabfall, Restmüll und gelbe Säcke. Glascontainer stehen an der Ecke „Hans-Retzlaff-Straße. / Hans-Clausen-Straße“.
Müll, der nach Art oder Menge über den normalen Hausmüll hinausgeht, ist vom Gast selbst, außerhalb des Campingplatzgeländes, zu entsorgen. Dies gilt insbesondere auch für Sperrmüll. Wer Sperrmüll dennoch in den Containern entsorgt oder davor ablegt, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen.
Das Mitbringen, Führen und Halten von Haustieren ist auf dem Campingplatz grundsätzlich gestattet. Haustiere sind bei der Anreise an der Rezeption anzumelden und dürfen auf dem Campingplatz nur angeleint geführt werden. Mitgebrachte Haustiere dürfen weder eine Gefahr für andere Gäste oder sonstige Dritte darstellen noch unangemessene Störungen oder Verunreinigungen verursachen.
Sollte es im Einzelfall doch einmal zu Verunreinigungen durch ein mitgebrachtes Tier kommen, sind diese vom Gast umgehend zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Hundekot. Pro Stellplatz ist das Mitbringen von drei Hunden gestattet. Für jeden mitgebrachten Hund hat der Gast eine Gebühr an den Campingplatzinhaber zu entrichten, die der jeweils gültigen Preisliste im Aushang auf dem Campingplatz entnommen werden kann.
Mitgebrachte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) dürfen ausschließlich auf den Stellplätzen oder auf vom Gast gegen Zahlung einer Gebühr (kann der jeweils gültigen Preisliste im Aushang auf dem Campingplatz entnommen werden) angemieteten, vom Campinginhaber zugewiesenen Einstellplätzen abgestellt werden. Ein Parken von Fahrzeugen auf der Einfahrt oder den Wegen des Campingplatzgeländes ist verboten. Sämtliche Fahrzeuge, die von dem Gast mit auf das Campingplatzgelände gebracht werden, sind beim Campingplatzinhaber mit Kennzeichen anzumelden.
Auf dem gesamten Campingplatzgelände ist Schrittgeschwindigkeit (6 Km/h) einzuhalten. Es ist besonders auf herumlaufende und spielende Kinder zu achten. Um Lärm zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, dürfen auf dem Platz nur unbedingt notwendige Fahrten unternommen werden. In der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr und von 22:00 bis 8:00 Uhr ist das Fahren auf dem Campingplatz gänzlich untersagt.
Die Schrankenanlage ist über eine Nummernschilderkennung automatisch gesteuert. Geben Sie bei der Anreise Ihr Nummernschild Ihres Wagens an. Nur Ihr gemeldeter PKW kann und darf auf den Platz fahren. Nach Öffnung der Schranke darf stets nur ein einzelnes Fahrzeug auf den Campingplatz einfahren.
Die Schrankenanlage schließt nach Öffnung automatisch wieder. Nicht erlaubt ist, die geschlossene Schranke zu Fuß zu unterqueren. In den Zeiten, in denen das Befahren des Platzes untersagt ist (Ziff. 7), sperrt die Schranke automatisch.
Der Gast ist berechtigt, auf dem Stellplatz einen Wohnwagen sowie Vor- und Beizelte aufzustellen. Entsprechend der Vorgaben der niedersächsischen Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPI -Woch-VO) darf der Gast neben dem Wohnwagen und den Vor - und Beizelten lediglich ein Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte von nicht mehr als 6 m³ Brutto - Rauminhalt, Bodenabdeckungen für Zelte sowie Einfriedungen auf dem Stellplatz errichten. Das Gebäude muss so angeordnet und die Einfriedungen so beschaffen sein, dass der Wohnwagen bei Gefahr unverzüglich von dem Standplatz entfernt werden kann. Feste Anbauten an den Wohnwagen sind ausdrücklich untersagt.
Der Wohnwagen, die Zelte und das Gebäude sollten aus Gründen des Brandschutzes so aufgestellt bzw. errichtet werden, dass zwischen ihnen ein Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Ein seitens des Mieters angebrachter Windschutz darf aus Gründen des Brandschutzes nicht aus Holz, Lamellenzaun oder Strohmatten bestehen und muss im Gefahrfall ebenfalls unverzüglich entfernbar sein. Offene Feuer oder das Zünden von Feuerwerk sind auf dem gesamten Campingplatzgelände nicht gestattet. Gäste sollten sich nach Bezug ihres Stellplatzes darüber informieren, wo sich der nächste Feuerlöscher befindet, um im Brandfall entsprechend vorbereitet zu sein.
In Notfällen (Brand, Wasserrohrbruch etc.) kann der Gast an der Rezeption am Hauptgebäude klingeln. Hier ist grundsätzlich jederzeit jemand zu erreichen. Für Fälle, in denen größte Eilbedürftigkeit/Gefahr besteht oder sich ausnahmsweise auch an der Klingel an der Rezeption niemand meldet, befindet sich an der Rückseite der Einfahrtschranke ein Notöffner.
Ein Stromausfall nach 18:00 Uhr stellt keinen Notfall dar. Der Stromausfall ist vom Gast in diesem Fall am nächsten Morgen (ab 08:00 Uhr) anzuzeigen. Der Campingplatzinhaber wird diesen so dann schnellstmöglich beheben.
Für die Anschlüsse von Strom (einschl. Stecker), Wasser (einschl. Wasserhahn) und Abfluss zwischen dem Wohnwagen und den gemeinschaftlichen Versorgungseinrichtungen des Campingplatzes ist der Gast selbst verantwortlich. Die Stromzuleitung muss de n VDE Richtlinien entsprechen. Kurzzeittouristen erhalten bei Anreise einen Schlüssel für einen Ihnen vom Campingplatzinhaber zugewiesenen Steckdosenkasten. Für den Stromanschluss haben Kurzzeittouristen eine Anschlussgebühr an den Campingplatzinhaber zu entrichten. Im Übrigen wird der Stromverbrauch bei Kurzzeittouristen verbrauchsabhängig abgerechnet.
Die Höhe der Anschlussgebühr und die Preise für eine Kilowattstunde Strom können der jeweils gültigen Preisliste im Aushang entnommen werden. Dauerstellplätze, die über einen Wasseranschluss verfügen, müssen einen Abstellhahn mit Rückschlagventil an der gemeinschaftlichen Zapfstelle des Campingplatzes haben. Eine Wasserausgabe erfolgt an den gemeinschaftlichen Zapfstellen des Campingplatzes wegen Nachfrostgefahr erst ab dem 01. Mai eines jeden Jahres. Für den Zeitraum vom 15 März bis zum 30. April können die Gäste die Außenanlage am Sanitärgebäude (Hotelanlage) für die Wasserversorgung nutzen.
Während der Öffnungszeiten der Rezeption können dort 5 kg und 11 kg Campinggasflaschen getauscht werden. Die Preise können der jeweils gültigen Preisliste im Aushang entnommen oder an der Rezeption erfragt werden.
Der Tausch von roten, orangefarbigen oder Alu - Gasflaschen ist nicht möglich.
Ist der Stellplatz des Gastes nicht an die bestehende Kanalisation angeschlossen, muss Abwasser in geeigneten Behältnissen aufgefangen und am Waschhaus entsorgt werden.
Das Absägen und Roden von Bäumen und größeren Ästen auf dem vermieteten Stellplatz ist nur mit Zustimmung des Campingplatzinhabers zulässig.
Der Campingplatz ist Erholungsuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vor dem Platz sowie Schaustellungen sind grundsätzlich untersagt und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Campingplatzbetreiber.
Gemäß § 4 der Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven (GBS) hat jeder Gast, Dauercamper oder Kurzzeittourist, sofern er nicht einen der in § 7 GBS normierten Befreiungstatbestände erfüllt, einen Gästebeitrag zu entrichten. Dauercamper, die einen Stellplatz für eine gesamte Saison mieten, haben eine Jahresgästekarte zu erwerben. Der Dauercamper erhält die Rechnung und die Jahresgästekarte(n) direkt von der Stadt Cuxhaven. Die Preise für die Jahresgästekarten sind direkt bei der Stadt Cuxhaven zu erfragen. Für Untermieter und Besucher, die ebenfalls nach Maßgabe der §§ 4,7 GBS gästebeitragspflichtig sind, hat der Dauercamper die Gästekarten selbst auszustellen.
Kurzzeittouristen haben den Gästebeitrag bei Anreise an den Campingplatzbetreiber zu entrichten. Die Höhe des Gästebeitrages für einzelne Übernachtungen kann der jeweils gültigen Preisliste im Aushang des Campingplatzes entnommen werden. Der jeweils aktuelle Veranstaltungskalender ist an der Rezeption erhältlich. Weitere Informationen bezüglich Wattwanderungen, Wattfahrten, Tidenzeiten, Schifffahrten und sonstigen interessanten Dingen können den Schaukästen und dem Inforegal in der Rezeption entnommen werden. Selbstverständlich beantwortet auch das Personal in der Rezeption jederzeit gerne sämtliche Fragen.
Der Hotel Parkplatz an der Einfahrt zum Campingplatzgelände, der Zugang der Toilettenräume (außen) und der Müllplatz werden Video überwacht.
Die Haftung des Campingplatzinhabers für höhere Gewalt (Hochwasser, Sturm etc.) ist ausgeschlossen. Der Campingplatz ist sturmflutgefährdet. Die Haftung des Campingplatzinhabers für Schäden ist, außer bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Gastes durch Dritte übernimmt der Campingplatzinhaber keine Haftung.
Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch das Errichten, Aufstellen oder Betreiben von nicht zulässigen Bebauungen, Einrichtungen oder Anlagen auf dem vermieteten Stellplatz entstehen. Darüber hinaus haftet der Gast für sämtliche von ihm oder seinen Besuchern verursachten Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes und der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen des Campingplatzes.
Verstöße gegen die Platzordnung oder Zuwiderhandlungen können zur außerordentlichen Kündigung/Platzverweis führen.
Die Campingplatzordnung gilt ab sofort. Der Campingplatzinhaber kann die Platzordnung jederzeit ändern.
Änderungen sind durch Aushang in der Rezeption bekannt zu machen.
Cuxhaven-Sahlenburg, den 01.01.2022